Struktur des Schiedsgerichts bei der EJK Schiedsgerichtrat
Das Schiedsgerichtrat
Der Schiedsgerichtrat der EJK besteht aus 3 Mitgliedern: einem Vorsitzenden, einem Vizepräsidenten und einem Mitglied. Sie werden von dem Vorstand der EJK für eine fünfjährige Amtszeit gewählt.
Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt das Gericht im eigenen Land und im Ausland. In Erfüllung seiner Befügnisse erteilt er Aufträge.
Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Schiedsgerichtsrats und des Schiedskollegiums ein, berichtet über die Tätigkeit des Gerichts vor dem Schiedskollegium und vor dem Vorstand der EJK, leitet die Beschlüsse des Schiedsgerichtsrats und erfüllt die Funktionen, die ihm nach der Schiedsverfahrensordnung zugeteilt sind.
Schiedsrichter
Die Schiedsrichter werden durch eine Schiedsratsentscheidung in der Liste der Schiedsrichter eingeschrieben und gelöscht. Die Anmeldung ist für eine Amtszeit von fünf Jahren. Der Schiedsrat kann im Verlauf dieser fünf Jahre neue Schiedsrichter in der Schiedsrichterliste einschreiben.
Für Streitigkeiten zwischen Parteien, wenn beide Seiten ihren Wohnsitz oder ihren Sitz in Bulgarien haben (interne Fälle), wird eine separate Liste geführt, die unterschiedlich ist von dieser, wenn einer der Parteien ihren Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat (internationaler Streitigkeiten).
Als Schiedsrichter dürfen volljährige, nicht vorbestrafte Personen mit juristischer Ausbildung ernannt werden. Sie müssen mit den nationalen und internationalen wirtschaftlichen Beziehungen vertraut sein und das damit verbundene Recht gut kennen.
Die Schiedsrichter unterzeichnen eine Erklärung über die Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit, die den Parteien des Rechtsstreits gesendet werden muss.
Alle Schiedsrichter bilden ein Schiedskollegium.
Datenpflegeabteilung/ Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle /Datenabteilung/ besteht aus Sekretären und anderen Angestellten, die von dem Vorsitzenden des SchGs ernannt werden.
Die Sekretären des SchGs müssen schriftlich und mündlich mindestens einer der europäischen Sprachen fließend beherrschen.
Die Sekretäre des SchGs pflegen die Daten, führen die Korrespondenz und vollziehen auch jene Handlungen, die ihnen nach der Schiedsverfahrensordnung zugeteilt sind.